Diversitätsrichtlinie für redaktionelle Inhalte
Die Bedeutung von Vielfalt und Inklusion wird von der Kanzlei Hohnstock nicht nur innerhalb der eigenen Arbeitsumgebung, sondern auch in ihren redaktionellen Inhalten anerkannt. Diese Diversitätsrichtlinie garantiert, dass alle veröffentlichten Materialien die Werte der Kanzlei widerspiegeln und ein umfassendes, respektvolles und integratives Bild vermitteln. Ein zentrales Anliegen ist es, redaktionelle Inhalte zu produzieren, die die gesamte Bandbreite der Gesellschaft abbilden und die unterschiedlichen Perspektiven und Erfahrungen ihrer Mandantinnen und Mandanten sowie der Öffentlichkeit einbeziehen. Die Kanzlei strebt danach, Inhalte zu schaffen, die jeden Einzelnen ansprechen und niemanden ausgrenzen, um dadurch einen positiven und nachhaltigen gesellschaftlichen Beitrag zu leisten.
Erklärung zum Schutz und zur Förderung der Diversität
Diversität beschreibt den Ansatz, gesellschaftliche Vielfalt anzuerkennen und zu fördern. Ziel ist es, in redaktionellen Inhalten eine Diskriminierungen zu vermeiden und Gleichheit herzustellen. Berücksichtigt werden dabei verschiedene Vielfaltsdimensionen (sog. „Marker“ oder „Vielfaltsmarker“), wie zum Beispiel Nationalität, Glauben, Religion, Weltanschauung, politische Anschauung, Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Alter, sexuelle Orientierung, Körper und Psyche. Viele dieser Vielfaltsmarker stehen unter dem besonderen Schutz der Verfassung und des Antidiskriminierungsrechts (z. B. des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes) – und damit auch unter dem Schutz der Kanzlei Hohnstock. Die Kanzlei Hohnstock achtet die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der verschiedenen Vielfaltsdimensionen und betrachtet Vielfalt als eine Bereicherung, weshalb sie auch mit ihren redaktionellen Inhalten die Diversität fördern möchten.
Vielfältige Repräsentation
Es wird sichergestellt, dass redaktionelle Inhalte die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegeln. Dies bedeutet, dass in Texten, Bildern und anderen Medien Menschen unterschiedlichster Hintergründe und Identitäten vertreten sind. Stereotypisierungen werden aktiv vermieden, um realistische und vielfältige Darstellungen zu fördern. Ziel ist es, dass sich alle Gruppen der Gesellschaft in den redaktionellen Inhalten wiederfinden und respektiert fühlen. Dazu gehört, dass Geschichten, Fallbeispiele und Interviews mit Personen eingeschlossen werden, die verschiedene Lebensrealitäten repräsentieren, um die vielen Facetten der menschlichen Erfahrung widerzuspiegeln. Diese Repräsentation soll nicht nur Vielfalt sichtbar machen, sondern auch Bewusstsein schaffen und Vorurteile abbauen. Ein integrativer Ansatz in der Berichterstattung und Darstellung fördert ein besseres Verständnis und eine stärkere Akzeptanz innerhalb der Gesellschaft.
Inklusive Sprache
Großen Wert wird auf die Verwendung inklusiver und geschlechtsneutraler Sprache in allen Veröffentlichungen gelegt. Geschlechtsneutrale Formulierungen und die Vermeidung von diskriminierenden oder ausgrenzenden Begriffen sind zentrale Elemente der redaktionellen Arbeit. Durch die Verwendung einer wertschätzenden und inkludierenden Sprache wird eine positive und respektvolle Kommunikation gefördert, unabhängig von Geschlecht, Ethnie, sexueller Orientierung, Religion oder anderen persönlichen Merkmalen. Die Kanzlei achtet darauf, dass die Sprache nicht nur neutral, sondern auch zugänglich ist, sodass alle Leserinnen und Leser die Inhalte leicht verstehen und sich angesprochen fühlen. Dies beinhaltet auch die ständige Aktualisierung und Anpassung der Sprachstandards, um mit den Entwicklungen und Veränderungen in der Gesellschaft Schritt zu halten. Eine Sprachkultur, die bewusst keine Gruppen ausschließt, trägt wesentlich zur Förderung einer inklusiven Gesellschaft bei und stärkt das Gemeinschaftsgefühl.
Sensibilisierung und Bewusstsein
Alle an der Erstellung redaktioneller Inhalte beteiligten Mitarbeitenden durchlaufen Schulungen und Sensibilisierungsprogramme. Diese fördern das Bewusstsein für die Bedeutung von Vielfalt und Inklusion. Schulungen und Workshops zu Diversity und inklusiver Sprache unterstützen die Weiterentwicklung des Verständnisses und der Anwendung der Richtlinien in der täglichen Praxis. So wird sichergestellt, dass die Kanzlei kontinuierlich Inhalte produziert, die diese Werte reflektieren und verstärken. Die Schulungen vermitteln nicht nur theoretisches Wissen, sondern auch praktische Fähigkeiten, wie z. B. die Umsetzung inklusiver Sprache und die Vermeidung unbewusster Vorurteile. Zudem wird durch interaktive Übungen und Rollenspiele ein tieferes Verständnis der verschiedenen Perspektiven und Bedürfnisse erlangt. Dies führt zu einem nachhaltigeren Bewusstsein und fördert eine Kultur der gegenseitigen Wertschätzung und Zusammenarbeit.
Partizipative Erstellung von Inhalten
Durch die Förderung einer partizipativen Erstellung von redaktionellen Inhalten werden unterschiedlichste Perspektiven und Stimmen einbezogen. Dies geschieht durch die Zusammenarbeit mit externen Expertinnen und Experten sowie den aktiven Dialog mit Mandantinnen und Mandanten und der Öffentlichkeit. Das Einholen und Berücksichtigen von Rückmeldungen stellt sicher, dass die Inhalte vielfältig, relevant und an den Bedürfnissen der Zielgruppen ausgerichtet sind. Dabei werden gezielt Plattformen und Foren genutzt, die die direkte Beteiligung und den Austausch ermöglichen, um sicherzustellen, dass der Dialog offen und integrativ ist. Auch Fokusgruppen und Umfragen werden durchgeführt, um ein vielfältiges Meinungsspektrum zu erfassen. Diese partizipative Herangehensweise sorgt dafür, dass sich die Zielgruppen aktiv einbringen können und ihre Erfahrungen und Perspektiven direkt in die Inhalte einfließen.
Überprüfung und Verbesserung
Regelmäßige Überprüfungen der redaktionellen Inhalte sollen sicherstellen, dass sie den hohen Standards dieser Diversitätsrichtlinie entsprechen. Diese Überprüfung schließt die Analyse vorhandener Inhalte sowie die kontinuierliche Anpassung und Verbesserung auf Basis neuer gesellschaftlicher Entwicklungen und Erkenntnisse ein. Feedback von Leserinnen und Lesern wird ernst genommen und in den Überarbeitungsprozess integriert, um die Qualität und Inklusivität der Inhalte stetig zu steigern. Hierzu werden Evaluationsmethoden eingesetzt, die eine detaillierte Analyse der redaktionellen Inhalte und deren Wirkung ermöglichen. Auch externe Audits und Peer-Reviews tragen dazu bei, die Einhaltung der Diversitätsrichtlinien objektiv zu bewerten und weiter zu verbessern. Die Erkenntnisse aus diesen Überprüfungen und Evaluierungen werden genutzt, um gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der redaktionellen Praxis zu entwickeln und umzusetzen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Kanzlei Hohnstock kontinuierlich auf dem neuesten Stand bleibt und ihre Inhalte stets den höchsten Ansprüchen an Diversität und Inklusion genügen.
ANsprechpartner
Rechtsanwalt und Kanzleiinhaber Cedric Hohnstock
Sie möchten mehr über die Diversitätsrichtlinie für redaktionelle Inhalte erfahren? Dann können Sie gern Kontakt zur Kanzlei Hohnstock aufnehmen.
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