Korrekturrichtlinie

Die Kanzlei Hohnstock nimmt die Genauigkeit und Verlässlichkeit ihrer Veröffentlichungen äußerst ernst. Trotzdem kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass Fehler in den bereitgestellten Informationen auftreten. Um die höchste Qualität und das Vertrauen der Mandantschaft sowie der Öffentlichkeit sicherzustellen, hat die Kanzlei ein strukturiertes Verfahren zur Behebung von Fehlern und zur Veröffentlichung von Widerrufen oder Korrekturen etabliert.

Erkennung und Meldung von Fehlern

Die Kanzlei Hohnstock verpflichtet sich, bei der Erstellung aller Veröffentlichungen höchste Sorgfalt walten zu lassen. Sollte dennoch ein Fehler identifiziert werden, kann dieser von internen oder externen Quellen gemeldet werden. Mandantinnen und Mandanten, Kooperationspartner oder Leserinnen und Leser sind ermutigt, etwaige Fehler oder Unstimmigkeiten umgehend zu melden. Die Kanzlei stellt hierfür leicht zugängliche Kommunikationskanäle (Telefon und E-Mail) zur Verfügung, über die Rückmeldungen und Bemerkungen eingereicht werden können. Diese Meldungen werden sorgfältig geprüft und zeitnah bearbeitet. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Kontaktseite der Kanzlei Hohnstock.

Prüfung und Analyse gemeldeter Fehler

Sobald ein Fehler gemeldet wird, erfolgt eine umfassende Prüfung durch die Kanzlei Hohnstock. Die gemeldeten Sachverhalte werden eingehend untersucht, um den Fehler zu bestätigen und seinen Ursprung zu bestimmen. Hierbei werden alle relevanten Informationen und Quellen überprüft, um das genaue Ausmaß des Fehlers zu verstehen. Die Analyse schließt eine systematische Überprüfung der betroffenen Veröffentlichung ein, um festzustellen, welche Abschnitte berichtigt oder angepasst werden müssen.

Korrekturmaßnahmen und Veröffentlichung

Nachdem der Fehler aufgrund einer externen Meldung oder internen Prüfung festgestellt wurde, ergreift die Kanzlei Hohnstock umgehend die entsprechenden Korrekturmaßnahmen. Hierzu gehört auch die Erstellung einer Widerrufs- oder Korrekturmitteilung, die sowohl an den ursprünglichen Veröffentlichungsstellen als auch unter der News-Kategorie „Publikationen“ oder bei besonderer Relevant unter der News-Kategorie „Pressemitteilungen“ veröffentlicht wird. Diese Mitteilung wird klar und verständlich formuliert und erklärt den Fehler sowie die durchgeführten Korrekturen. Die Kanzlei ist bestrebt, Korrekturen und Widerrufe so transparent wie möglich zu gestalten, um das Vertrauen in die veröffentlichten Inhalte und die Integrität der Kanzlei zu wahren.

Dokumentation und Prävention

Jede Korrektur wird gründlich dokumentiert, einschließlich aller Untersuchungsergebnisse und der durchgeführten Maßnahmen. Die Kanzlei Hohnstock wertet diese Dokumentationen regelmäßig aus, um Muster zu erkennen und systemische Probleme zu identifizieren. Auf Basis dieser Erkenntnisse werden präventive Maßnahmen entwickelt und implementiert, um zukünftige Fehler zu minimieren. Die kontinuierliche Verbesserung der internen Prozesse und der Qualitätskontrolle ist ein wesentlicher Bestandteil der Korrekturrichtlinie.

ANsprechpartner

Rechtsanwalt und Kanzleiinhaber Cedric Hohnstock

Sie haben einen möglichen Fehler gefunden und möchten diesen melden? Dann nehmen Sie gern jederzeit per Telefon oder E-Mail den Kontakt zur Kanzlei Hohnstock auf.

0511 51545373

kontakt@kanzleihohnstock.de

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