Diversitätsrichtlinie für Personalbesetzung, Rekrutierung und Anstellung

Die Kanzlei Hohnstock legt großen Wert auf eine Arbeitsumgebung, die Vielfalt, Inklusion und Chancengleichheit fördert. Diese Diversitätsrichtlinie ist darauf ausgerichtet, ein respektvolles und unterstützendes Umfeld zu schaffen, in dem Unterschiede geschätzt und alle Mitarbeitenden ihr volles Potenzial entfalten können. Die Kanzlei ist überzeugt, dass Vielfalt nicht nur zu einer reicheren und kreativeren Arbeitsatmosphäre beiträgt, sondern auch den Erfolg der Kanzlei maßgeblich unterstützt.

Erklärung zum Schutz und zur Förderung der Diversität

Diversität beschreibt den Ansatz, gesellschaftliche Vielfalt anzuerkennen und zu fördern. Ziel ist es, Diskriminierungen zu vermeiden und Chancengleichheit für alle zu schaffen. Berücksichtigt werden dabei verschiedene Vielfaltsdimensionen (sog. „Marker“ oder „Vielfaltsmarker“), wie zum Beispiel Nationalität, Glauben, Religion, Weltanschauung, politische Anschauung, Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Alter, sexuelle Orientierung, Körper und Psyche. Viele dieser Vielfaltsmarker stehen unter dem besonderen Schutz der Verfassung und des Antidiskriminierungsrechts (z. B. des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes) – und damit auch unter dem Schutz der Kanzlei Hohnstock. Die Kanzlei Hohnstock achtet die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der verschiedenen Vielfaltsdimensionen und betrachtet Vielfalt als eine Bereicherung, weshalb sie aktiv die Personalbesetzung, Rekrutierung, Anstellung und Weiterentwicklung von Mitarbeitenden aus unterschiedlichsten Hintergründen und Markern fördert.

Verpflichtung zur Chancengleichheit

Die Kanzlei Hohnstock ist bestrebt sicherzustellen, dass alle Bewerbungen die gleichen Chancen erhalten und Entscheidungen bei der Personalbesetzung ausschließlich auf der Grundlage von Qualifikationen, Kompetenzen und Leistungen getroffen werden und ein Vielfaltsmakler unter Achtung der gesetzlichen Bestimmungen niemals zu einer Bevorteilung oder Benachteiligung führen soll. Zudem setzt sich die Kanzlei Hohnstock uneingeschränkt für die Chancengleichheit aller Mitarbeitenden ein. Dies bedeutet, dass alle Mitarbeitenden die gleichen Aufstiegschancen und die gleichen Möglichkeiten erhalten, sich beruflich weiterzuentwickeln und zu wachsen. Die Kanzlei Hohnstock verpflchtet sich zu einer transparenten sowie fairen Vergütungspolitik und stellt überdies sicher, dass allen Mitarbeitenden die gleichen Ressourcen und die gleichen Unterstützungssysteme zur Verfügung gestellt werden.

Integrative und unterstützende Arbeitsumgebung

Die Kanzlei Hohnstock setzt sich dafür ein, eine integrative und unterstützende Arbeitsumgebung zu schaffen, in der sich alle Mitarbeitenden wertgeschätzt und respektiert fühlen. Dies umfasst die Förderung eines positiven Arbeitsklimas, in dem insbesondere Diskriminierung, Belästigung und Mobbing keinen Platz haben und jederzeit gemeldet werden können. Die Kanzlei ermutigt alle Mitarbeitenden, ihre individuellen Stärken und Ideen einzubringen, und schafft Möglichkeiten zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung. Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsprogramme sollen dazu beitragen, das Bewusstsein für Vielfalt zu stärken und eine Kultur der Inklusion zu fördern. Dabei sollen auch aktiv Programme und Initiativen gefördert werden, die die berufliche Entwicklung und das Wohlbefinden aller Mitarbeitenden unterstützen.

Kontinuierliche Überprüfung und Verbesserung

Die Kanzlei Hohnstock ist bestrebt, ihre Diversitätsrichtlinie kontinuierlich zu überprüfen und zu verbessern. Dies umfasst die regelmäßige Evaluierung der Maßnahmen und deren Wirksamkeit sowie die Anpassung an neue Erkenntnisse und gesellschaftliche Entwicklungen. Feedback von Mitarbeitenden wird ernst genommen und fließt in die Weiterentwicklung der Richtlinie ein. Die Kanzlei strebt danach, Vorbild für Vielfalt und Inklusion in der Rechtsbranche zu sein und ihre Verpflichtung zur Diversität in allen Aspekten ihrer Arbeit zu leben.

ANsprechpartner

Rechtsanwalt und Kanzleiinhaber Cedric Hohnstock

Sie möchten mehr über die Diversitätsrichtlinie für Personalbesetzung, Rekrutierung und Anstellung erfahren? Dann können Sie gern Kontakt aufnehmen.

0511 51545373

kontakt@kanzleihohnstock.de

Visitenkarte downloaden