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Experteninterview mit der Rechtsplattform 123recht.de vom 22.03.2022

Rechtsanwalt und Kanzleiinhaber Cedric Hohnstock hat der Plattform 123recht.de am 22.03.2022 ein umfassendes Interview zum Thema „Gewerblicher oder privater Grundstücksverkauf? Steuer, Ausnahmen, Drei-Objekt-Regel“ gegeben. In diesem Interview beleuchtet er die steuerlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen und erläutert die Anwendung und Bedeutung der „Drei-Objekt-Regel“. Diese Regel ist besonders relevant, da sie entscheidend ist für die Einordnung, ob ein Verkauf als privat oder gewerblich zu betrachten ist.

Zusammenfassung des Interviews

Rechtsanwalt Cedric Hohnstock erläutert im Interview mit der Plattform „123recht.de“ umfassend die steuerlichen Unterschiede zwischen privatem und gewerblichem Grundstücksverkauf, wobei die zentrale „Drei-Objekt-Regel“ im Fokus steht. Diese Regel besagt, dass eine Privatperson über einen Zeitraum von fünf Jahren hinweg maximal drei Immobilienobjekte verkaufen kann, ohne dass ein gewerblicher Grundstückshandel angenommen wird. Er erklärt, dass bei Überschreiten dieser Grenze die Gewinne gewerblich besteuert werden, was zusätzliche Steuerpflichten wie Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer zur Folge hat und auf eine Buchführungspflicht hinweist. Zudem beleuchtet Cedric Hohnstock, welche Besonderheiten bei Ehepartnern zu beachten sind, insbesondere, dass die „Drei-Objekt-Regel“ für jeden Partner separat gilt, sodass Ehepaare bis zu sechs Objekte steuerfrei verkaufen können – wobei auch hier verschiedene Ausnahmen sowie die Fälle mit einer klaren Veräußerungsabsicht zu beachten snd. Abschließend gibt Rechtsanwalt Cedric Hohnstock wichtige Hinweise zur Widerlegung von Veräußerungsabsichten.

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Über den nachfolgenden Link können Sie das vollständige Interview kostenfrei auf der Plattform „123recht.de“ einsehen.

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