Interview mit der GoFinTrust AG: Wie Unternehmen von einer externen Rechtsabteilung und einem Interim Counsel profitieren können

Die Kanzlei Hohnstock freut sich, Ihnen heute ein Interview mit Herrn Swen Gosewisch, dem Vorstandsvorsitzenden der GoFinTrust Aktiengesellschaft, präsentieren zu dürfen. Im Interview sprechen wir über die neuen Rechtsprodukte der Kanzlei Hohnstock: Die „externe Rechtsabteilung“ und den „Interim Counsel“. Die Kanzlei Hohnstock lädt Sie herzlich ein, dieses informative Interview zu verfolgen.
Background: Wer ist die GoFinTrust AG?
Die GoFinTrust AG ist eine innovative und aufstrebende Gesellschaft in den Bereichen der Finanzberatung, der Vermittlung von Finanzdienstleistungen und Versicherungen sowie der Unternehmensberatung. Mit ihrer umfassenden Expertise bietet die GoFinTrust AG ihren Kundinnen und Kunden maßgeschneiderte Lösungen in verschiedenen wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten.

Was sich Unternehmen im Rahmen der Zusammenarbeit mit einer Anwaltskanzlei wünschen
Kanzlei Hohnstock: Guten Tag Herr Gosewisch, herzlichen Dank, dass Sie sich zu diesem Interview bereit erklärt haben. Ich freue mich auf unser Gespräch. Bevor wir zu den beiden Rechtsprodukten kommen, könnten Sie uns bitte kurz Ihre Rolle und die Haupttätigkeitsbereiche der GoFinTrust AG erläutern?
Swen Gosewisch: Guten Tag und vielen Dank für die Einladung zu diesem Interview. Es freut mich ebenfalls sehr, hier sein zu können. Gerne erläutere ich Ihnen meine Rolle und die Tätigkeitsfelder der GoFinTrust AG.
Als Vorstandsvorsitzender der GoFinTrust AG trage ich die Verantwortung für die strategische Ausrichtung und operative Führung unseres Unternehmens. Dies umfasst die Überwachung sämtlicher Geschäftsprozesse sowie die Sicherstellung, dass unsere Leistungen den höchsten Qualitätsansprüchen genügen. Die GoFinTrust AG ist ein aufstrebendes Unternehmen, das die oft im Finanzsektor bestehende Lücke zwischen Fortschritt und Vertrauen mit einer ganz besonderen Kundenorientierung schließen möchte. GoFinTrust ist spezialisiert auf die Tätigkeit als Handelsmakler in der Finanzberatung und die Vermittlung von Finanzdienstleistungen aller Art. Unsere Schwerpunkte liegen unter anderem in der Vermittlung von Versicherungen sowie in der umfassenden Wirtschafts- und Unternehmensberatung. In meiner Rolle als CEO bin ich bestrebt, unsere Unternehmenskultur der Integrität, Transparenz, Gerechtigkeit und Ethik zu fördern und sicherzustellen, dass diese Werte in allen Geschäftsbereichen gelebt werden. Die enge Zusammenarbeit mit unseren Kunden und ausgewählten Partnern spielt dabei eine wichtige Rolle, um die höchsten Standards in unseren Dienstleistungen zu gewährleisten.
Kanzlei Hohnstock: Sie haben soeben verschiedene Werte genannt, die Ihnen innerhalb der eigenen Unternehmenskultur wichtig sind. Welche Werte wünschen Sie sich im Rahmen einer anwaltlichen Betreuung und welche Erfahrungen haben Sie in der Vergangenheit mit anderen Anwaltskanzleien gemacht?
Herr Gosewisch: Das ist eine sehr spannende Frage. Wie soeben erwähnt, legen wir innerhalb der GoFinTrust AG großen Wert auf Integrität und Transparenz. Diese Werte sind für uns nicht nur leere Worte, sondern prägen unsere tägliche Arbeit und unser gesamtes Geschäftsmodell. Wenn wir anwaltliche Betreuung in Anspruch nehmen, erwarten wir daher, dass diese Werte ebenfalls hochgehalten werden.
Ich persönlich habe in der Vergangenheit schon oft mit Anwaltskanzleien zusammenarbeiten müssen und wurde hier leider auch einige Male sehr enttäuscht. Häufig war ich mit mangelnder Kommunikation konfrontiert, was zu Missverständnissen und Verzögerungen führte. In einigen Fällen hatte ich sogar das Gefühl, dass eine “fließbandartige” Bearbeitung meines Falles im Vordergrund stand und weniger meine tatsächlichen Bedürfnisse und rechtlichen Anforderungen. Dies führte nicht nur zu Unzufriedenheit, sondern auch zu unnötigen Komplikationen. Unsere Erwartungen an eine Anwaltskanzlei sind daher hoch. Wir wünschen uns eine vertrauensvolle und transparente Kommunikation, eine proaktive Herangehensweise sowie eine tiefgehende Kompetenz. Darüber hinaus ist es uns wichtig, dass unsere Anwaltskanzlei flexibel auf unsere Bedürfnisse eingeht und uns nicht als „ein Mandat von vielen“, sondern als langfristigen Partner betrachtet.
Und einen solchen Partner haben wir in der Kanzlei Hohnstock gefunden. Herr Hohnstock lebt mit seiner Kanzlei eine Philosophie, die uns von Anfang an überzeugt hat. Was uns besonders beeindruckt hat, ist die persönliche und dauerhafte Betreuung, die wir erfahren. Die Kanzlei Hohnstock versteht es, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die perfekt auf unsere individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Die Kommunikation ist stets transparent und klar, und wir werden proaktiv über alle relevanten rechtlichen Entwicklungen informiert. Dies schafft nicht nur Vertrauen, sondern auch ein sicheres Gefühl, das für uns in unserem „daily Business“ von unschätzbarem Wert ist. Wir freuen uns auf die zukünftige Zusammenarbeit, auch speziell in Bezug auf die neuen Rechtsprodukte der Kanzlei.
Die Vorteile einer externen Rechtsabteilung gegenüber einer internen Rechtsabteilung
Kanzlei Hohnstock: Herzlichen Dank für Ihre freundlichen Worte. Es freut mich sehr, dass Sie mit unserer Zusammenarbeit so zufrieden sind. Zuletzt haben Sie die neuen Rechtsprodukte angesprochen. Glauben Sie, dass der Service „externe Rechtsabteilung“ für Unternehmen interessant sein könnte?
Swen Gosewisch: Ich bin überzeugt davon, dass der Service „externe Rechtsabteilung“ für eine Vielzahl von Unternehmen äußerst wertvoll sein könnte.
Die „externe Rechtsabteilung“ ist besonders attraktiv für KMU, also kleine und mittelständische Unternehmen, die keine eigene Rechtsabteilung unterhalten möchten oder können. Diese Unternehmen stehen oft vor komplexen juristischen Fragestellungen, deren Bearbeitung fundierte Rechtskenntnisse erfordert. Durch die Auslagerung dieser Aufgaben an eine hochqualifizierte Anwaltskanzlei können sie sicherstellen, dass alle rechtlichen Angelegenheiten professionell und effizient abgewickelt werden, ohne die Kosten und den administrativen Aufwand einer internen Rechtsabteilung tragen zu müssen.
Doch auch für größere Unternehmen kann die „externe Rechtsabteilung“ von großem Nutzen sein, insbesondere wenn sie in Phasen schnellen Wachstums oder Restrukturierung stehen. Diese Unternehmen benötigen oft zusätzliche rechtliche Expertise, um komplexe Projekte oder internationale Expansionen erfolgreich zu bewältigen. Die Möglichkeit, flexibel auf besonderes Rechtswissen zugreifen zu können, ist ein erheblicher Vorteil.
Kanzlei Hohnstock: Welche Vorteile sehen Sie in der Nutzung einer externen Rechtsabteilung im Vergleich zu einer internen Rechtsabteilung?
Swen Gosewisch: Zunächst einmal ist die Flexibilität ein entscheidender Vorteil. Eine externe Rechtsabteilung ermöglicht es uns, auf juristisches Fachwissen zuzugreifen, genau wann und wo wir es benötigen. Dies bringt eine erhebliche Kosteneinsparung mit sich und ermöglicht eine präzise Planung und Kontrolle der juristischen Budgetposten, was zu einer besseren wirtschaftlichen Steuerung führt.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil liegt in der Breite und Tiefe der Expertise. Externe Rechtsabteilungen wie die der Kanzlei Hohnstock verfügen über generalistische Kompetenz. Dies ermöglicht uns den Zugang zu einem umfassenden Pool an Fachwissen, das eine interne Abteilung oft nicht in demselben Umfang bieten könnte. Gerade in einem dynamischen und vielfältigen Geschäftsfeld wie dem unseren ist diese Vielseitigkeit von unschätzbarem Wert.
Auch die Unabhängigkeit und Objektivität einer externen Rechtsabteilung sind ein Vorteil. Externe Beraterinnen und Berater bringen eine frische Sichtweise mit und helfen dabei, betriebsinterne Blindspots zu vermeiden. Hierdurch stellen sie sicher, dass alle rechtlichen Strategien gründlich durchdacht und auf ihre Effizienz und Rechtssicherheit hin geprüft sind.
Darüber hinaus entlastet die externe Rechtsabteilung die Unternehmensführung und das Management. Anstatt Zeit und Ressourcen auf die Koordination und Verwaltung einer internen Abteilung verwenden zu müssen, können wir uns ganz auf unsere Kernkompetenzen konzentrieren. Die Kanzlei Hohnstock übernimmt dabei alle rechtlichen Belange mit der gleichen Sorgfalt und Professionalität, als wäre sie ein Teil unseres internen Teams.
Der Interim Counsel als wertvoller Service für verschiedene Branchen und Unternehmensgrößen
Kanzlei Hohnstock: Und wie würden Sie den Service “Interim Counsel” bewerten. Welche Art von Unternehmen könnten von diesem Rechtsprodukt am meisten profitieren?
Swen Gosewisch: Ich glaube, dass der Service „Interim Counsel“ eine ausgezeichnete Lösung für Unternehmen darstellt, die temporär erhöhte rechtliche Unterstützung benötigen, sei es aufgrund personeller Engpässe, spezifischer Projekte oder in Zeiten erhöhten Beratungsbedarfs. Viele Unternehmen, die sich in einer Übergangsphase befinden oder ad-hoc auf spezielle rechtliche Expertise angewiesen sind, können durch Interim Counsels effektiv entlastet werden. Dies gilt besonders für Unternehmen, die – wie wir – in stark regulierten Branchen tätig sind oder komplexe Vertragsverhandlungen führen müssen.
Kurzum, ich sehe einen großen Nutzen für Unternehmen unterschiedlicher Größen und Branchen. Die Flexibilität und die hohe Qualität der rechtlichen Unterstützung, die der Interim Counsel bietet, ermöglichen es den Unternehmen, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren, während sie gleichzeitig sicherstellen, dass ihre rechtlichen Belange auch in Krisen oder sonstigen Sondersituationen vollständig abgedeckt sind.
Kanzlei Hohnstock: Sie haben soeben angeführt, dass der “Interim Counsel” vor allem bei personellen Engpässen oder für spezifische Projekte von besonderer Bedeutung sein könnte. Welche konkreten Vorteile sehen Sie hier durch die Nutzung eines „Interim Counsels“?
Swen Gosewisch: Absolut. Lassen Sie mich einige der Vorteile erläutern, die sich meiner Meinung nach ergeben. Zunächst kann der „Interim Counsel“ schnell, kurzfristig und mit minimalem Verwaltungsaufwand eingesetzt werden. Dies ist besonders vorteilhaft bei Krankheit, Kündigung oder Elternzeit eines internen juristischen Mitarbeiters oder Mitarbeiterin.
Auch in Phasen mit hohem Arbeitsaufkommen und Beratungsbedarf, etwa bei Großprojekten, kann ein Interim Counsel das eigene Personal oder gar die gesamte interne Rechtsabteilung effektiv entlasten. Dies ermöglicht es, dass sich die eigenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können, während sich der Interim Counsel um Zusatzprojekte oder spezielle rechtliche Fragestellungen kümmert. Ob es sich um komplexe Vertragsverhandlungen, regulatorische Angelegenheiten, internen Compliance-Audits oder um komplexe Transaktionsgeschäfte handelt – die gezielte Einbindung eines Interim Counsels stellt sicher, dass diese Projekte mit der erforderlichen Expertise effizient bearbeitet werden.
Zudem ermöglicht die flexible Natur des Interim Counsels einem Unternehmen, rechtliche Unterstützung genau nach Bedarf zu skalieren. Unternehmen können die Dienstleistungen in Anspruch nehmen, ohne langfristige Verpflichtungen einzugehen. Dies führt zu einer sinnvollen Nutzung der Ressourcen und vermeidet die dauerhaften Kosten einer festen Anstellung.
Wann sich Rechtsprodukte wer der Interim Counsel und die externe Rechtsabteilung in der Praxis bewähren
Kanzlei Hohnstock: Haben Sie bereits Pläne, wie Sie die „externe Rechtsabteilung“ und den „Interim Counsel“ der Kanzlei Hohnstock in Zukunft für die GoFinTrust AG nutzen könnten? Gibt es konkrete Szenarien, die vor allem in Ihrer Branche den Einsatz der Rechtsprodukte sinnvoll erscheinen lassen?
Swen Gosewisch: Ja, solche Pläne haben wir definitiv. In unserer Branche, die von ständiger Änderung der Gesetzeslage und einer hohen Dynamik geprägt ist, können die beiden Rechtsprodukte sehr sinnvoll eingesetzt werden.
Ein konkretes Szenario für die Nutzung der externen Rechtsabteilung ist die fortlaufende rechtliche Betreuung unserer täglichen Geschäftstätigkeiten. Dies umfasst die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung unserer internen Prozesse und Dokumentationen. Da wir in einem stark regulierten Umfeld operieren, ist konstante rechtliche Unterstützung essentiell, um sicherzustellen, dass wir jederzeit den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Ein weiteres Beispiel ist die Expansion unseres Dienstleistungsportfolios oder der Eintritt in neue Märkte. In solchen Situationen benötigen wir spezialisierte juristische Expertise, um rechtliche Rahmenbedingungen zu analysieren, geeignete Vertragsstrukturen zu entwickeln und mögliche Risiken zu identifizieren und zu minimieren. Doch auch bei großen Akquisitionsprojekten oder Due-Diligence-Prüfungen, wo eine schnelle und tiefgründige rechtliche Analyse unabdingbar ist, können die beiden Rechtsprodukte maßgeblich dazu beitragen, dass solche Projekte reibungslos und effizient abgewickelt werden, ohne dass unsere internen Ressourcen überlastet werden. Zwei weitere Nutzungsszenarien wäre die Mitarbeiterschulung oder eine Übergangszeit, in der wir eine Vakanz überbrücken müssen.
Insgesamt sehen wir in der externen Rechtsabteilung und im interim Counsel erhebliche Vorteile für unsere kontinuierliche Weiterentwicklung und rechtliche Sicherheit. Wir sind überzeugt, dass beide Rechtsprodukte integrale Komponenten unserer zukünftigen rechtlichen Strategie werden können.
Kanzlei Hohnstock: Herzlichen Dank für Ihre sehr umfangreichen Schilderungen und geschäftlichen Einblicke. Möchten Sie zum Abschluss noch etwas hinzufügen, das für potenzielle Mandantinnen und Mandanten der Kanzlei Hohnstock im Zusammenhang mit den Rechtsprodukten wichtig sein könnte?
Swen Gosewisch: Ja, sehr gerne. Zum Abschluss möchte ich betonen, dass die Entscheidungen, wie wir als Unternehmer rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen, einen bedeutenden Einfluss auf den unternehmerischen Erfolg haben können. Die Kanzlei Hohnstock hat mit den Rechtsprodukten externe Rechtsabteilung und interim Counsel juristische Dienstleistungen geschaffen, die einen Mehrwert bieten. Für potenzielle Mandantinnen und Mandanten der Kanzlei Hohnstock ist es wichtig zu wissen, dass diese Rechtsprodukte nicht nur kurzfristige Lösungen darstellen, sondern auch strategische Unterstützungen sind, die langfristig zur Stabilität und zum Wachstum des Unternehmens beitragen können. Aus Erfahrung können wir sagen, dass die Kanzlei Hohnstock eine partnerschaftliche Zusammenarbeit als höchstes Gut betrachtet. Die Rechtsprodukte sind deshalb nicht nur einfache Dienstleistungen – vielmehr können sie den potenziellen Mandantinnen und Mandanten die Tür zu einem langfristigen Partner öffnen.
Kanzlei Hohnstock: Herzlichen Dank!
Swen Gosewisch: Ich bedanke mich ebenfalls herzlich – auch für die Möglichkeit, unsere Erfahrungen und unsere positiven Eindrücke hier teilen zu dürfen. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen.
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