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Kanzlei Hohnstock setzt sich für soziale, innovative und zukunftsweisende Projekte ein

Kanzlei Hohnstock setzt sich für soziale, innovative und zukunftsweisende Projekte ein

Hannover, den 10.02.2025: Die Kanzlei Hohnstock wird zukünftig soziale, innovative und andere zukunftsweisende Projekte unterstützen, die einen nachhaltigen Beitrag zur Gesellschaft leisten. Hierfür hat die Kanzlei Hohnstock nun ein dreistufiges Auswahlverfahren eingeführt, um zu überprüfen, ob und wie durch ein juristisches Mitwirken ein Mehrwert gespendet werden kann.

Hintergrund

Mit einem klaren Fokus auf gesellschaftliche Verantwortung und nachhaltige Entwicklung unterstreicht die Kanzlei Hohnstock ihr Engagement für soziale, innovative und zukunftsweisende Projekte. In diesem Sinne verfolgt die Kanzlei Hohnstock das Ziel, ihre juristische Kompetenz mit einem tiefgreifenden Verantwortungsbewusstsein für die Gemeinschaft zu verbinden.

„Unsere Kanzlei sieht in der Unterstützung und Förderung wegweisender Initiativen nicht nur eine Herzensangelegenheit, sondern auch eine essentielle unternehmerische Verantwortung“, erklärt Rechtsanwalt Cedric Hohnstock, Gründer und Inhaber der Kanzlei Hohnstock. „Das Bestreben meiner Kanzlei ist es, über die rein juristische Beratung hinaus einen positiven Einfluss auf die Gesellschaft und die Umwelt auszuüben und somit einen Brückenschlag zwischen juristischem Fachwissen und einem nachhaltigen, gerechten Zukunftsdenken zu ermöglichen.“

Die Kanzlei Hohnstock möchte eng mit Vereinen, gemeinnützigen Organisationen und engagierten Einzelpersonen zusammenarbeiten, um soziale Vorhaben, umweltbezogene Initiativen oder innovationsgetriebene Entwicklungen zu unterstützen. Dabei legt die Kanzlei besonderen Wert darauf, dass die beabsichtigte Unterstützung zielgerichtet und wirkungsvoll erfolgt.

Möglichkeit einer kostenfreien Unterstützung

Im Rahmen der rechtlich zulässigen Möglichkeiten bietet die Kanzlei Hohnstock für ausgewählte Initiativen bei Bedarf auch kostenlose Beratung oder im Einzelfall auch pro bono-Vertretungen an. Diese Art der Unterstützung stellt sicher, dass diejenigen, die für einen guten Zweck rechtlichen Beistand benötigen, aber womöglich finanziellen Einschränkungen unterliegen, dennoch Zugang zu qualifizierter juristischer Expertise erhalten.

Die Bereitschaft, im konkreten Bedarfsfall auch kostenlose Hilfe zu leisten, soll die Überzeugung der Kanzlei Hohnstock unterstreichen, dass wirtschaftlicher Erfolg und gemeinnütziges Handeln miteinander harmonieren können und sollten. Eine kostenfreie Unterstützung kann jedoch nur dann erfolgen, wenn diese berufsrechtskonform möglich ist und die Projektverantwortlichen eine finanzielle Bedürftigkeit nachweisen können.

Dreistufiges Auswahlverfahren

Bevor die Kanzlei Hohnstock für ein Projekt tätig wird, führt sie ein sorgfältiges und aus drei Stufen bestehendes Auswahlverfahren durch. Ziel dieses Verfahrens ist die Prüfung, ob und in welcher Weise eine juristische Unterstützung des jeweiligen Projektes möglich ist.

Stufe 1: Antragsstellung

Das Auswahlverfahren beginnt mit der Stellung eines Projektantrags. Hierfür übermittelt die Kanzlei Hohnstock den Interessenten und Interessentinnen auf Anfrage ein entsprechendes Formular, welches sodann auszufüllen und um zusätzliche Dokumente zu ergänzen ist. Inhalt des Formulars sind unter anderem die nachfolgenden Punkte:

  • Projektbeschreibung: Eine detaillierte Darstellung des Projekts inklusive Zielsetzung und des erwarteten gesellschaftlichen Impacts.
  • Gemeinnützigkeit: Nachweise über den gemeinnützigen Charakter des Vorhabens.
  • Rechtsfragen: Spezifische juristische Fragestellungen oder Herausforderungen, für deren Lösung rechtlicher Beistand notwendig ist.
  • Ressourcen: Ein Überblick über die vorhandenen Ressourcen und finanziellen Mittel.
  • Dauer: Die Dauer oder das geplante Zeitfenster für die Durchführung des Projekts.

Stufe 2: Persönliches Gespräch

Nachdem die Kanzlei Hohnstock den eingereichten Antrag gesichtet hat, lädt sie die verantwortlichen Personen des Projektes zeitnah zu einem persönlichen Gespräch ein. Dieses Gespräch erfolgt grundsätzlich in den Kanzleiräumen, kann im Ausnahmefall aber auch telefonisch oder per Videocall stattfinden. Ziel des Gesprächs ist primär das gegenseitige Kennenlernen und die Klärung von Rückfragen, die sich im Rahmen der ersten Antragssichtung ergeben haben.

Stufe 3: Entscheidung und Benachrichtigung

Im Anschluss des persönlichen Gesprächs findet eine detaillierte Evaluierung statt. Hierbei führt die Kanzlei Hohnstock eine gründliche Analyse der rechtlichen Anforderungen und potentiellen Implikationen des Projektes durch. Dieser Prozess beinhalt insbesondere die folgenden Prüfungspunkte:

  • Risikoanalyse: Detailierte Bewertung der rechtlichen Risiken und Herausforderungen, die mit dem Projektvorhaben einhergehen könnten.
  • Ressourcenprüfung: Bestimmung der der internen Ressourcen, Kapazitäten und Fähigkeiten der Kanzlei zur effektiven Projektunterstützung.
  • Leistungsbeschreibung: Eine detaillierte Auflistung der juristischen Beratungs- und/oder Vertretungsleistungen.
  • Arbeits- und Zeitplanung: Abstimmung von konkreten Arbeitsplänen, Zeitrahmen und Deadlines der juristischen Unterstützung.
  • Kostenvoranschlag: Festlegung des Kostenrahmens anhand der finanziellen Mittel und Prüfung der Möglichkeit und rechtlichen Zulässigkeit einer etwaigen kostenfreien pro bono-Tätigkeit.
  • Erwartungshaltung: Eine präzise Definition der Erwartungen und Ziel, die an die seitens der Projektverantwortlichen.

Nach Abschluss der Evaluierung wird sich die Kanzlei Hohnstock fundiert entscheiden, ob sie das Projekt unterstützen wird. Die Entscheidung wird allein durch den Kanzleiinhaber getroffen, der die Projektiverantwortlichen persönlich benachrichtigen wird. Nicht berücksichtigte Projekten werden jedoch nicht allein gelassen und erhalten auf Wunsch alternative Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Persönlicher Ansprechpartner

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