Offen und Transparent
Die Honorare der Kanzlei Hohnstock
Keine versteckten Gebühren: Die Kanzlei Hohnstock bietet eine Erstberatung zum Festpreis, Stundensätze ab 350,00 € zzgl. MwSt., feste sowie individualisierbare Pauschalvergütungen oder die Abrechnung gemäß gesetzlicher Gebühren an. Gemeinsam finden wir die ideale Vergütungsweise für Ihren Fall.“
Mehr über die Kosten erfahrenMedizin und Gesundheit
Rechtssicherheit im Gesundheitswesen: Vertrauensvolle Beratung und maßgeschneiderte Lösungen der Kanzlei Hohnstock
Die Kanzlei Hohnstock bietet ihren Mandantinnen und Mandanten im Bereich Medizin und Gesundheit eine vertrauensvolle Anlaufstelle, um unterschiedliche rechtliche Fragestellungen im Kontext des Gesundheitswesens zu klären. Dabei richtet sich das Angebot vor allem an Arztpraxen und medizinische Versorgungszentren, Ärztinnen, Ärzte und medizinisches Fachpersonal, Pharma-, Biotech- und Medtech-Unternehmen, Kliniken und Krankenhäuser, Pflege, Altenheime und Betreuungseinrichtungen, Diagnostik- und Laborunternehmen, Apotheken und pharmazeutisches Fachpersonalneben, aber auch an Patientinnen und Patienten, die anwaltliche Unterstützung hinsichtlich ihrer Rechten und Pflichten benötigen. Das breite Spektrum der Services zielt darauf ab, die Anliegen aller Beteiligten zu verstehen und individuelle, passgenaue Strategien zu entwickeln, die den besonderen Erfordernissen jeder Gruppe gerecht werden.
Im Rahmen der Tätigkeit werden insbesondere rechtliche Fragen zu Aufklärungspflichten und zur Haftung bei Behandlungsfehlern und die Einzelheiten von Behandlungsverträgen behandelt. Zudem unterstützt die Kanzlei Hohnstock Leistungserbringende bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Versicherungsträgern, der Klärung von Vergütungsfragen und der Befolgung von berufsregulatorischen Vorgaben. Dabei ist es von zentraler Bedeutung, die jeweiligen Interessen der Mandantschaft zu wahren und alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um sowohl im Präventions- als auch im Streitfall optimale Ergebnisse zu erzielen.
Die Kanzlei setzt sich zudem intensiv mit Problemkreisen auseinander, die sich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen konzentrieren, insbesondere im Hinblick auf die Forschung, die Markteinführung medizinischer Produkte und Dienstleistungen sowie die Einhaltung von Datenschutzregelungen und berufsrechtlicher Vorgaben. Durch die eingehende Analyse der spezifischen Bedürfnisse der Leistungserbringenden gelingt es, maßgeschneiderte Lösungen zu erarbeiten, die den Anforderungen der relevanten gesetzlichen Bestimmungen gerecht werden. Die Kanzlei Hohnstock versteht ihre Aufgabe als wertvolle Dienstleistung für alle Akteurinnen und Akteure im Gesundheitssektor und möchte so einen Beitrag zur Schaffung von Rechtssicherheit und Klarheit leisten.
Rechtsanwalt Cedric Hohnstock
Ihr persönlicher Ansprechpartner
Fax: 0511 51532025
Email: kontakt@kanzleihohnstock.de
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